Gesetzentwurf – Baden Württemberg testet elektronische Fußfessel

Ab heute soll in Baden Württemberg die elektronische Fußfessel über einen Zeitraum von 4 Jahren getestet werden. Anwendung sollen Sie vor allem bei den Sogenannten “Kleinen Fischer” oder auch vorzeitig Entlassene Gefangene finden. Täter mit Geldstrafen, welche diese aber nicht bezahlen können, sollen ebenfalls mit den elektronischen Fußfesseln versehen werden.

Die Kosten des Projekts schätzt der Justizminister Ulrich Goll (FDP)auf rund 85 000€. Goll ist für die Einführung der Manschetten maßgeblich Verantwortlich.

Die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Körper befestigt wird und wie eine größere Armbanduhr aussieht. Der Sender meldet, ob sich der Träger einer Fußfessel zu den angeordneten Zeiten in seiner Wohnung aufhält oder aber wegen Therapie oder Berufstätigkeit abwesend ist. Weichen die Zeiten ab, wird die Aufsicht informiert.(Quelle: zeit.de)

Die Sender funktionieren nach dem Transonderprinzip, welches durch einen Chip versehen ist.

Ob es eine bundesweite Aktion geben wird, muss erst noch von den einzelnen Landtagen beschlossen werden, da seid der Förderalismusreform, der Strafvollzug auf Länderebene entschieden wird.




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